1. Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an den Entwürfen und Reinzeichnungen der überlassenen Infografiken ist die DB AG.

2. Die DB AG überträgt dem Nutzer die für den jeweiligen Verwendungszweck vergütungsfrei erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt. Das Recht zur Nutzung der überlassenen Infografiken umfasst die Berechtigung des Nutzers die überlassenen Infografiken zu bearbeiten oder zu verändern und in eigene Darstellungen einzubinden. Die Grenzen des Entstellungsverbots nach § 14 UrhG sind zu beachten.

3. Das Nutzungsrecht umfasst das Recht des Nutzers die überlassenen unveränderten, sowie die bearbeiteten bzw. umgestalteten Infografiken zu vervielfältigen, zu verbreiten, auszustellen und/oder öffentlich wiederzugeben.

4. Auf das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft gem. § 13 UrhG bzw. einer Quellenangabe gem. § 63 UrhG wird verzichtet.

5. Das Recht in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten der DB AG formale Schutzrechte zur Eintragung in ein amtliches Register anzumelden, verbleibt in jedem Fall bei der DB AG.

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